Ein WABA-Beirat für Altenburg? Wir sagen JA!
Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Altenburg • 12. Februar 2025
Im Rahmen der 6.Sitzung des Altenburger Stadtrates kündigte unsere Fraktion “Die Linke” die Einbringung eines Antrages zur Gründung und Entwicklung eines Verbraucherbeirates Wasser-/Abwasser
an. Die jüngsten starken Erhöhungen der Gebühren offenbarten die nachvollziehbaren Kommunikations-, Verständnis- und Mitbestimmungsprobleme.
Wir setzen uns stets für eine hohe Bürgerbeteiligung ein und sehen daher in der Einrichtung eines Verbraucherbeirates, besetzt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, einen guten Weg mehr Transparenz zu schaffen. Das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bietet den gesetzlichen Rahmen ein solches beratendes Gremium zu bilden, welches sich laut Gesetz vorrangig mit vorzulegenden Satzungen, Planungsunterlagen, Kosten- und Aufwandsrechnungen zu beschäftigen hat. Doch was bedeutet das eigentlich? Warum sollte ein solcher Verbraucherbeirat gebildet werden und wie würden die Kompetenzen aussehen?
Ein Wasser- und Abwasser-Verbraucherbeirat kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Im Folgenden soll auf einige wichtige Punkte zur Gründung eines Beirates eingegangen werden:
1. Vertretung der Verbraucherinteressen:
Der Beirat sorgt dafür, dass die Interessen der Verbraucher im Bereich Wasser und Abwasser angemessen berücksichtigt werden. Dies umfasst vor allem Themen wie Preisgestaltung, Qualität und Nachhaltigkeit.
2. Transparenz und Kommunikation:
Der Beirat ermöglicht einen offenen Dialog zwischen den Verbrauchern und den zuständigen Versorgungsunternehmen WABA. Dies trägt zu einer höheren Transparenz in Bezug auf die Unternehmensstrategie, die Preisgestaltung und andere relevante Entscheidungen bei.
3. Kooperationsplattform:
Der Beirat kann als Plattform dienen, um verschiedene Interessengruppen – darunter die Stadtverwaltung, das Versorgungsunternehmen WABA und die Verbraucher – zu vereinen. Auf diese Weise können unterschiedliche Perspektiven und Lösungen entwickelt werden.
4. Feedback und Verbesserungsvorschläge:
Der Beirat bietet den Verbrauchern eine Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dies kann auch zu einer besseren Qualität führen, da auf die Bedürfnisse und Anliegen der Verbraucher reagiert wird.
5. Preisgestaltung und Fairness:
Der Beirat kann helfen, die Fairness der Preisgestaltung zu gewährleisten, indem er dafür sorgt, dass die Tarifstrukturen gerecht und transparent sind. Außerdem kann er Empfehlungen zu Preisobergrenzen und Tarifänderungen geben. Ziel kann auch die Entwicklung neuer Gebührenstrukturen und Tarifmodelle sein, weg von einer starren, alternativlosen Gebührensatzung. Moderne Tarifmodelle sollten sich an den Lebensumständen und Verhältnissen orientieren und den Verbrauchern eine Wahlmöglichkeit lassen.
6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz:
Ein Verbraucherbeirat kann dazu beitragen, dass umweltfreundliche und nachhaltige Praktiken bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung weiter gefördert werden. Dies schließt den effizienten Einsatz von Ressourcen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Abwasserverschmutzung ein.
7. Regelungen und Gesetzgebung:
Der Beirat kann im geringen Rahmen bei der Gestaltung von Vorschriften und Regelungen für den Wasser- und Abwassersektor mitwirken. Er kann dazu beitragen, dass politische und rechtliche Entscheidungen die praktischen Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher widerspiegeln.
Insgesamt fördert ein Verbraucherbeirat eine gerechte, transparente und nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Er fördert die Verständigung zwischen Versorger und Verbraucher. In Thüringen gibt es bereits in mehreren Zweckverbänden Trink- und Abwasserbeiräte, so z.Bsp.für den Zweckverband “Mittlere Unstrut”, das Verbandswasserwerk Bad Langensalza, den Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen, den Zweckverband “Meininger Umland” und den Zweckverband “Mittleres Elstertal”. Altenburg, der WABA sowie seine Bürgerinnen und Bürger, in diesem Sinne Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Chance zur höheren Transparenz und Bürgerbeteiligung nutzen. Grundsätzlich wollen wir auf jeden Fall am Thema weiterarbeiten. Natürlich sollte eine moderne Wasser- und Abwasserversorgung auch auf die Entwicklung neuer, flexibler und den Lebensverhältnissen angepassten Tarifmodelle setzen. Auch hier arbeiten wir an Ideen und Vorschlägen. Doch dazu später mehr.
Wir werden als Fraktion “Die Linke” als ersten wichtigen Schritt den entsprechenden Antrag zur Gründung eines Wasser- und Abwasserbeirates im Stadtrat einbringen und hoffen auf die Vernunft, Weitsicht und den guten Willen der anderen Stadtratsmitglieder die richtige Entscheidung für die Altenburger Bürger zu treffen.
Wir setzen uns stets für eine hohe Bürgerbeteiligung ein und sehen daher in der Einrichtung eines Verbraucherbeirates, besetzt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, einen guten Weg mehr Transparenz zu schaffen. Das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bietet den gesetzlichen Rahmen ein solches beratendes Gremium zu bilden, welches sich laut Gesetz vorrangig mit vorzulegenden Satzungen, Planungsunterlagen, Kosten- und Aufwandsrechnungen zu beschäftigen hat. Doch was bedeutet das eigentlich? Warum sollte ein solcher Verbraucherbeirat gebildet werden und wie würden die Kompetenzen aussehen?
Ein Wasser- und Abwasser-Verbraucherbeirat kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Im Folgenden soll auf einige wichtige Punkte zur Gründung eines Beirates eingegangen werden:
1. Vertretung der Verbraucherinteressen:
Der Beirat sorgt dafür, dass die Interessen der Verbraucher im Bereich Wasser und Abwasser angemessen berücksichtigt werden. Dies umfasst vor allem Themen wie Preisgestaltung, Qualität und Nachhaltigkeit.
2. Transparenz und Kommunikation:
Der Beirat ermöglicht einen offenen Dialog zwischen den Verbrauchern und den zuständigen Versorgungsunternehmen WABA. Dies trägt zu einer höheren Transparenz in Bezug auf die Unternehmensstrategie, die Preisgestaltung und andere relevante Entscheidungen bei.
3. Kooperationsplattform:
Der Beirat kann als Plattform dienen, um verschiedene Interessengruppen – darunter die Stadtverwaltung, das Versorgungsunternehmen WABA und die Verbraucher – zu vereinen. Auf diese Weise können unterschiedliche Perspektiven und Lösungen entwickelt werden.
4. Feedback und Verbesserungsvorschläge:
Der Beirat bietet den Verbrauchern eine Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dies kann auch zu einer besseren Qualität führen, da auf die Bedürfnisse und Anliegen der Verbraucher reagiert wird.
5. Preisgestaltung und Fairness:
Der Beirat kann helfen, die Fairness der Preisgestaltung zu gewährleisten, indem er dafür sorgt, dass die Tarifstrukturen gerecht und transparent sind. Außerdem kann er Empfehlungen zu Preisobergrenzen und Tarifänderungen geben. Ziel kann auch die Entwicklung neuer Gebührenstrukturen und Tarifmodelle sein, weg von einer starren, alternativlosen Gebührensatzung. Moderne Tarifmodelle sollten sich an den Lebensumständen und Verhältnissen orientieren und den Verbrauchern eine Wahlmöglichkeit lassen.
Ein Verbraucherbeirat kann dazu beitragen, dass umweltfreundliche und nachhaltige Praktiken bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung weiter gefördert werden. Dies schließt den effizienten Einsatz von Ressourcen sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Abwasserverschmutzung ein.
7. Regelungen und Gesetzgebung:
Der Beirat kann im geringen Rahmen bei der Gestaltung von Vorschriften und Regelungen für den Wasser- und Abwassersektor mitwirken. Er kann dazu beitragen, dass politische und rechtliche Entscheidungen die praktischen Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucher widerspiegeln.
Insgesamt fördert ein Verbraucherbeirat eine gerechte, transparente und nachhaltige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Er fördert die Verständigung zwischen Versorger und Verbraucher. In Thüringen gibt es bereits in mehreren Zweckverbänden Trink- und Abwasserbeiräte, so z.Bsp.für den Zweckverband “Mittlere Unstrut”, das Verbandswasserwerk Bad Langensalza, den Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen, den Zweckverband “Meininger Umland” und den Zweckverband “Mittleres Elstertal”. Altenburg, der WABA sowie seine Bürgerinnen und Bürger, in diesem Sinne Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Chance zur höheren Transparenz und Bürgerbeteiligung nutzen. Grundsätzlich wollen wir auf jeden Fall am Thema weiterarbeiten. Natürlich sollte eine moderne Wasser- und Abwasserversorgung auch auf die Entwicklung neuer, flexibler und den Lebensverhältnissen angepassten Tarifmodelle setzen. Auch hier arbeiten wir an Ideen und Vorschlägen. Doch dazu später mehr.
Wir werden als Fraktion “Die Linke” als ersten wichtigen Schritt den entsprechenden Antrag zur Gründung eines Wasser- und Abwasserbeirates im Stadtrat einbringen und hoffen auf die Vernunft, Weitsicht und den guten Willen der anderen Stadtratsmitglieder die richtige Entscheidung für die Altenburger Bürger zu treffen.

Drei Dialogtafeln sollen am Herzog-Ernst-Platz für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Nicht nur für unsere Fraktion DIE LINKE wirft diese Lösung allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Der Kreisverkehr liegt unmittelbar im Bereich eines Kindergartens und eines Altenheims und ist zugleich Teil eines Schulweges zu zwei städtischen Schulen. Seit Längerem setzen sich Elternbeiräte und unsere Fraktion sowie weitere Stadträte für eine Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger ein. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wurde von unserer Fraktion bereits im Rahmen einer Anfrage thematisiert. Die Antwort der Stadt: Nein. Nun gilt weiterhin Tempo 50 – und die Stadt setzt auf drei Dialogtafeln an den Einfahrten des Kreisverkehrs. Dabei handelt es sich um einen Kreisverkehr, dessen enger Radius eine Befahrung mit 50 km/h praktisch gar nicht zulässt . Die bauliche Situation zwingt die Verkehrsteilnehmer bereits dazu, ihre Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Es ging vielmehr darum, Autofahrer auf die Querung von Fussgängern hinzuweisen. Genau deshalb stellt sich die Frage, welchen zusätzlichen Sicherheitsgewinn die Dialogtafeln an dieser Stelle überhaupt erzielen sollen. Die Tafeln messen an den Einfahrten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und bedanken sich bei den Autofahrerinnen und Autofahrern für angemessenes Fahren. Nur: Die eigentliche Konfliktsituation befindet sich nicht an der Einfahrt sondern im Bereich der Kreisverkehrsausfahrten . Dort wird nach den Schilderungen der Beteiligten immer wieder der Vorrang von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht beachtet. Damit entsteht ein bemerkenswertes Bild: An der Einfahrt wird der Autofahrer für seine Geschwindigkeit gelobt. An der Ausfahrt muss das Kind auf dem Schulweg darauf hoffen, dass sein Vorrang tatsächlich beachtet wird. Was genau wird für den Fußgänger an der Ausfahrt sicherer, wenn der Autofahrer an der Einfahrt ein Dankeschön bekommt? Die Diskussion um sichere Querungsmöglichkeiten ist nicht neu. Wie bereits in einer früheren Pressemitteilung unserer Fraktion dargestellt, ist die Einrichtung von Zebrastreifen aufgrund der bestehenden Beleuchtung aufwendig. Nach Angaben der Stadt wären neun zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen erforderlich. Im Raum stehen rund 120.000 Euro . Wir haben Verständnis dafür, dass eine solche Investition geprüft und hinterfragt werden muss. Ebenfalls sollten andere Lösung geprüft werden. „Wir wollen keinen Zebrastreifen um jeden Preis. Aber wir wollen auch keine Verkehrssicherheit nach dem Prinzip: Wenn die richtige Lösung schwierig wird, stellen wir eben drei Tafeln auf.“ Ein sicherer Schulweg braucht mehr als ein freundliches Display für Autofahrer Die Dialogtafeln können Autofahrer auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam machen. Das ist unbestritten. Sie ersetzen aber keine sichere Querungsmöglichkeit und verhindern auch nicht automatisch, dass ein Fahrzeugführer an einer Kreisverkehrsausfahrt den Vorrang eines Fußgängers missachtet. Gerade weil sich hier Kindergarten, Altenheim und Schulweg treffen, sollte aus unserer Sicht die tatsächliche Situation der querenden Menschen im Mittelpunkt stehen. „ Wir haben Tempo 30 angefragt – Nein. Ein Zebrastreifen scheitert bislang an aufwendiger Beleuchtung und rund 120.000 Euro Kosten. Alternativvorschläge wurden bisher nicht geprüft. Dabei muss die Stadt nicht bei null anfangen. Unser Fraktionsmitglied Andreas Huhn hat bereits vorgeschlagen, die bestehende Verkehrsinsel am Penny-Markt in der Münsaer Straße zu einem Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens auszubauen.” Dieser Vorschlag ist nach wie vor Seitens der Stadtverwaltung unbeantwortet. Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich dabei um eine sinnvolle, kostengünstigere und praktikable Lösung . „Hier liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, der nach unserer Kenntnis auch von der Polizei positiv bewertet wird. Statt diesen Vorschlag ernsthaft zu verfolgen, diskutieren wir über neun zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen und rund 120.000 Euro für die Ausstattung anderer Querungsstellen – und stellen gleichzeitig drei Dialogtafeln auf“. Und nun stehen drei Tafeln an einem Kreisverkehr, dessen enger Radius ohnehin keine sinnvolle Befahrung mit 50 km/h zulässt. Die Tafeln sagen Danke. Wir würden uns lieber darüber freuen, wenn die Kinder sicher über die Straße kommen.

Wir, als Fraktion Die Linke im Stadtrat Altenburg fordern von der Stadt konkrete Unterstützung statt Verweise auf komplizierte Verfahren Die erneute langfristige Baustelle am Pauritzer Platz wird für die ansässigen Gewerbetreibenden zur Belastungsprobe. Nach den zahlreichen Baustellen und Sperrungen der vergangenen Jahre drohen erneut erhebliche Umsatzeinbußen. Für einzelne Unternehmen kann das im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden. Doch statt konkrete Unterstützung anzubieten, verweist die Stadtverwaltung auf die Eigeninitiative der Betroffenen und hohe rechtliche Hürden. Das reicht uns nicht. Wir als Stadtratsfraktion Die Linke haben deshalb bei der Stadtverwaltung Altenburg nachgefragt, ob Entschädigungen oder Billigkeitsleistungen nach § 22 Abs. 5 Thüringer Straßengesetz geprüft werden. Die Antwort ist ernüchternd: Die betroffenen Unternehmen sollen selbst Anträge stellen, ihre Nachteile begründen und entsprechende Einbußen nachweisen. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die schwierigen rechtlichen Voraussetzungen. Natürlich müssen rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Aber politische Verantwortung endet nicht dort, wo ein Formular beginnt. Wer über einen langen Zeitraum mit erheblichen Einschränkungen durch eine öffentliche Baumaßnahme leben muss, darf von der Stadt nicht einfach auf ein kompliziertes Antragsverfahren verwiesen werden. Stadt muss handeln – nicht nur verwalten Aus unserer Sicht muss die Stadtverwaltung deshalb deutlich aktiver werden. Betroffene Gewerbetreibende müssen frühzeitig, verständlich und persönlich darüber informiert werden, welche Möglichkeiten für Entschädigungen oder Billigkeitsleistungen bestehen. Die Stadt sollte sie bei der Antragstellung unterstützen und prüfen, welche unbürokratischen Hilfen darüber hinaus möglich sind. Auch bei der Erreichbarkeit der Geschäfte darf sich die Stadt nicht mit allgemeinen Hinweisen zufriedengeben. Die Aussage, dass Geschäfte fußläufig und teilweise mit dem Fahrzeug erreichbar seien, löst die Probleme der Gewerbetreibenden nicht. Wer möchte, dass die Unternehmen am Pauritzer Platz die Bauzeit wirtschaftlich überstehen, muss dafür sorgen, dass Kundinnen und Kunden überhaupt wissen, dass die Geschäfte weiterhin geöffnet und erreichbar sind. Deshalb fordern wir ein einheitliches, gut sichtbares und durchgängiges Beschilderungskonzept , beispielsweise mit dem klaren Hinweis: „Geschäfte und Gastronomie geöffnet – wir sind erreichbar!“ Darüber hinaus müssen funktionierende Zufahrts- und Liefermöglichkeiten gewährleistet werden. Gerade für Gastronomie und andere Betriebe sind verlässliche Lieferungen und eine erkennbare Erreichbarkeit keine Nebensache, sondern Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Öffentliche Baustellen dürfen nicht zu privaten Existenzrisiken werden Uns ist klar: Baumaßnahmen sind notwendig und lassen sich nicht immer vermeiden. Aber die wirtschaftlichen Folgen dürfen nicht einfach bei denjenigen abgeladen werden, die am Ende der Baustelle sitzen. Die Unternehmen am Pauritzer Platz haben in den vergangenen Jahren bereits wiederholt Einschränkungen hinnehmen müssen. Jetzt braucht es von der Stadt mehr als den Hinweis auf Zuständigkeiten und rechtliche Hürden. Die Stadt muss Verantwortung übernehmen. Sie muss informieren, unterstützen und Lösungen ermöglichen. Wir erwarten deshalb von der Stadtverwaltung, dass sie gemeinsam mit den betroffenen Gewerbetreibenden konkrete Maßnahmen entwickelt und nicht darauf wartet, bis einzelne Unternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen. Für uns als Die Linke ist klar: Wer die Stadt stärken will, darf die Gewerbetreibenden am Pauritzer Platz nicht alleinlassen. Eine lebendige Stadt gibt es nicht zum Nulltarif – sie braucht politische Unterstützung und konkrete Verantwortung.

Die Verkehrssituation am Herzog-Ernst-Platz ist für Fußgängerinnen und Fußgänger bereits seit Längerem schwierig. Unsere Fraktion, DIE LINKE im Stadtrat Altenburg, hat deshalb schon vor der aktuellen Umleitungssituation wiederholt eine sichere Querungsmöglichkeit, unter anderem in Form eines Zebrastreifens, gefordert. Durch die derzeitige Umleitung über Parkstraße, Hausweg und Herzog-Ernst-Platz hat sich die Situation weiter verschärft. Mehrere Verkehrsströme werden gebündelt, die Stadtverwaltung bestätigt in einer aktuellen Anfrage ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Konkrete Messdaten liegen laut Antwort allerdings nicht vor. Zudem kam es im Bereich bereits zu Auffahrunfällen. Die Stadt will nun drei Dialogdisplays an den Zufahrten zum Kreisverkehr aufstellen. „Dialogtafeln können sensibilisieren, sie lösen aber das eigentliche Problem nicht: die sichere Querung der Fahrbahn an den Ausfahrten aus dem Kreisverkehr“, erklärt die Fraktion. Unsere Fraktion DIE LINKE fordert deshalb für die Dauer der Umleitung eine Prüfung von Tempo 30 . „Es geht um eine zeitlich begrenzte Maßnahme für eine besondere Verkehrssituation. Gerade jetzt sollte geprüft werden, ob 30 km/h die Situation für alle Verkehrsteilnehmer und insbesondere für Kinder sicherer machen kann.“ Dass die Verwaltung diese Frage lediglich mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde beantwortet, reicht unserer Fraktion nicht aus. Zuständigkeiten dürfen nicht zum Stillstand führen. Stadt und zuständige Behörde müssen gemeinsam nach einer Lösung suchen. Gleichzeitig müsse die bereits vor der Umleitung schwierige Querungssituation fachlich und ergebnisoffen geprüft werden. Unsere Fraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, auch einen Zebrastreifen am Herzog-Ernst-Platz erneut zu prüfen. Dabei gehe es nicht darum, eine bestimmte Lösung vorab festzuschreiben. Vielmehr müssten verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich Sicherheit, Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Kosten miteinander verglichen werden. Dabei sollte auch der Nahbereich des Kreisverkehrs betrachtet werden. Eine geringfügig veränderte Lage der Querungsstelle könnte möglicherweise eine einfachere und kostengünstigere Lösung ermöglichen. „Wenn ein Zebrastreifen mit überschaubarem Aufwand zu einer deutlich sichereren Querung beitragen kann, sollte diese Möglichkeit nicht vorschnell verworfen werden. Wir wollen eine sachliche Prüfung: Was funktioniert für die Fußgänger in unserer Stadt tatsächlich, was ist rechtlich und verkehrlich möglich und welche Lösung ist wirtschaftlich vertretbar?” Die Dialogtafeln können ein erster Schritt sein. Sie dürfen aber nicht zum Schlussstrich werden. Die schwierige Querungssituation auf dem Schulweg bestand bereits lange vor der Umleitung – jetzt ist sie noch dringlicher. Wir brauchen deshalb eine echte Lösung für die Querung und für die Dauer der Umleitung eine ernsthafte Prüfung von einer Begrenzung auf 30 km/h.

